Netzwerk Westmünsterland e.V.

Netzwerk Westmünsterland e.V.

Vereinsmitglied werden

Wer den Vereinszweck des Netzwerkes Westmünsterland e. V. nachhaltig fördern will, kann sehr gerne ordentliches oder förderndes Mitglied des Vereins werden.

Ordentliche Mitglieder des Vereins können sein:

  • Gebietskörperschaften
  • juristische Personen öffentlichen Rechtes
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Juristische Personen des Privatrechts, Verbände und Vereine, die den Satzungszweck verfolgen
  • gemeinnützige Organisationen
  • kirchliche Träger, sofern sie Rechtspersönlichkeit besitzen

Fördernde Mitglieder können sein natürliche und juristische Personen, die sich dem Zweck des Vereins verbunden fühlen und die Ziele des Vereins unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht.

Die ordentliche Mitgliedschaft und die Fördermitgliedschaft werden erworben auf schriftlichen Antrag, über den der erweiterte Vorstand entscheidet. In diesem Fall beginnt die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Entscheidung des Vorstands.

Hier stehen Ihnen der Antrag auf Mitgliedschaft und die
Beitragsordnung zum Download zur Verfügung:

Antrag

Beitragsordnung